Artikel heute in der NZ zu einer Gerichtsdolmetscherin beim Amtsgericht in Nürnberg, Jutta Koch (Link wird nicht ewig funktionieren; bei dem Foto ist etwas schiefgegangen, Gott sei dank, dass mein Bild nicht in der Zeitung steht).
bq. Jutta Koch hat einen Einsatz beim Amtsgericht. Dolmetscher wie sie werden in den Verhandlungen regelmäßig gebraucht: als Stimme der Anwälte, Richter, Täter, Opfer. Die Rechtsprechung ist deutsch, doch ihre Empfänger sind so vielsprachig wie die deutsche Gesellschaft. Die junge Frau C. etwa, die beschuldigt wird, mit Marihuana gehandelt zu haben, stammt aus Guinea und spricht nur Französisch. …
bq. Die Straftat, mit der die Staatsanwältin schließt, heißt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Commerce illégal des stupéfiants en quantité non négligeable, sagt Jutta Koch und verstummt. Die Dolmetscherin muss den Sinn treu vermitteln, nicht einzelne Wörter. Einen anderweitig Verfolgten kann sie auch als einen in einer anderen Sache Verfolgten wiedergeben. Dennoch ist Jutta Koch froh, dass sie die Akte schon im Büro übersetzen konnte. Ohne Not warten Verhandlungsführer nicht auf den Dolmetscher.
Das ist merkwürdig. Sie dolmetscht doch ins Französische, da könnte sie sowieso nur einen französischen Begriff nehmen. Geht es vielleicht darum, ob sie die Fachbegriffe parat hat? Sie muss wohl der Angeklagten nicht mit Fachtermini kommen. Wenn sie ins Deutsche zurückübersetzt, wird sie den Begriff nehmen, den das Gericht benutzt hat. Und die ganze Akte hat sie nicht zu Hause übersetzt, denke ich, sondern die Anklageschrift.
Article in German about a court interpreter in Nuremberg. As usual in the press, the reporter probably hasn’t understood everything 100%.